Mit einem „Paukenschlag beginnt das neue Jahr 2021 für betroffene Speditionen und Kommunen des LKW-Kartells: Das lang erwartete BGH-Urteil zum Thema LKW-Kartell, schon verkündet vom BGH am 23.09.2020 wurde nun endlich vom BGH inklusive der Urteilsgründe veröffentlicht und ist abrufbar. Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, die bereits zahlreiche betroffene Speditionen und Kommunen in Sachen LKW-Kartell vertreten, fällt das BGH-Urteil dabei positiv für betroffene Speditionen und Kommunen des LKW-Kartells aus:

Denn so teilt der BGH in seinen Urteilsgründen (Rdnr. 42 auf S. 21 der Urteilsgründe) z.B. mit, dass nicht lediglich ein Informationsaustausch der Kartellanten vorgelegen habe, sondern ein richtiges Kartell, zwar ein Anscheinsbeweis nicht gelten soll (was zu vermuten war), aber die Annahme einer tatsächlichen Vermutung für einen Preiseffekt nicht gehindert war (Rdnr. 45, S. 23 der Urteilsgründe).

Der zu erbringende Beweis für die Entstehung eines Schadens wird im Wege des Indizienbeweises zu führen sein (Rdnr. 88, S. 36).

Der „Passing-on“-Einwand wäre für die Kartellanten zwar theoretisch möglich, aber wird wohl nach Ansicht von Dr. Späth & Partner gemäß BGH sehr schwer für sie zu führen sein (Rdnr. 94 ff, S. 38 ff).

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:
„Wir interpretieren das BGH-Urteil als positiv für Betroffene des LKW-Kartells. Diese sollten unserer Ansicht nach nun umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen, um einer eventuell möglichen Verjährung, die immer im Einzelfall überprüft werden muss, zuvor zu kommen“.

Betroffene seien auch darauf hingewiesen, dass nach dem positiven BGH-Urteil  diverse Prozessfinanzierer (PF) wieder dazu bereit sind, Schadensersatzklagen von betroffenen Speditionen und Kommunen zu finanzieren, die mit Dr. Späth & Partner zusammenarbeitenden Prozessfinanzierer dabei z. B. ab ca. 50 Lkws pro Spedition. Die Schäden könnten dabei oftmals- nach Prüfung im Einzelfall- zwischen ca. 5-20 % des bezahlten Kaufpreises pro LKW betragen und somit erheblich sein.

Betroffene Speditionen und Kommunen des Lkw-Kartells können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, um noch vor Eintritt der endgültigen Verjährung rechtzeitig zu handeln.

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.