Ansprüche nach kartellrechtlichen Verstößen durchzusetzen, scheitert oft am hohen Prozesskostenrisiko und an der fehlenden Prozesskostenfinanzierung. Eine immer wieder angefragte Option, um das Prozesskostenrisiko zu begrenzen, ist der Einsatz eines Prozesskostenfinanzierers. Dabei handelt es sich um Versicherungen oder vergleichbare Einrichtungen, die eine Schadensersatzdurchsetzung vorfinanzieren und für den Fall eines negativen Verfahrensausgangs die Prozesskosten für Anwalt, Gutachten und Verfahren übernehmen. Im Erfolgsfall wird allerdings eine recht hohe Gebühr fällig, meist zwischen 20 und 30 Prozent des insgesamt erstrittenen Wertes.
Forderungsabkauf ab 50 LKW
Wir stehen in Kontakt zu Unternehmen gibt, die Forderungen in Sachen Lkw-Kartell ab einem Lkw-Bestand von ca. 50 Lkw aufkaufen, ein großer Vorteil z. B. für Kommunen oder Unternehmen, die nichts mehr unternehmen wollen, sondern mit dem Thema „abschließen wollen“. So können Geschädigte doch noch aus ihrem Schaden umgehend und vollkommen ohne Klage Geld erhalten.
Dr. Späth hat Prozesskostenfinanzierer an Bord
Dr. Späth & Partner ist es gelungen, zwei renommierte Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit zu bewegen, die Fälle für Geschädigte gegen das Lkw-Kartell finanzieren. D.h. Geschädigte wie z. B. Speditionen haben hier keinerlei Kostenrisiko, da sämtliche Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Gutachterkosten von dem jeweiligen Prozessfinanzierer übernommen werden. Allerdings müssen mindestens 50 LKW ins Verfahren gebracht werden können. Dr. Späth & Partner gehen davon aus, dass sich der zu verhandelnde Schaden auf ca. 15 – 20 % des Kaufpreises pro LKW beläuft. Bei einem Vergleich in Höhe von z.B. 10.000 Euro würde die Prozesskostenfinanzierung ausschließlich im Erfolgsfall berechnet.
Für weitere Informationen können sich Interessierte gern direkt an uns wenden.
Wie funktioniert Prozesskostenfinanzierung?
Opfer der LKW-Kartells können die Kanzlei Dr. Späth & Partner mandatieren und mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten. Von da an übernimmt unsere Kanzlei das Verfahren und kümmert sich um die Schadensberechnung und Schadensdurchsetzung. Sollte eine Prozesskostenfinanzierung abgeschlossen worden sein, kümmert sich der Prozesskostenfinanzierer um alle Kosten, ähnlich einer Rechtsschutzversicherung.
Im Fall einer Auszahlung des verhandelten Schadensersatzes wird die komplette Summe an die Rechtsanwaltskanzlei ausbezahlt. Diese überweist dem Mandanten die komplette Summe abzüglich der vereinbarten Erfolgshonorars. Weitere Kostenrechnungen des Anwalts erfolgen nicht.
Ist das Anwaltsteam um Dr. Späth & Partner NICHT erfolgreich, dann entstehen auch keinerlei Kosten, weil sämtliche Anwaltshonorare und sonstige Verfahrensgebühren vom Prozesskostenfinanzierer übernommen werden.
Kollektiver Rechtsschutz
Dr. Späth & Partner bietet Geschädigten des LKW-Kartells die Möglichkeit, durch Bündelung der Interessen vieler Mitstreiter im Verfahren um Schadensersatz eine bessere Position zu erreichen.
Gibt es einen Versicherungs-Deckungsschutz für solche Kartellschäden?
Versicherungsschutz für Kartellschäden kommt in vielen Fällen in Betracht, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Diese muss natürlich den Bereich des unternehmerischen Handelns abdecken und darf keine wirksame Ausschlussklausel für Kartellschäden enthalten. Ferner hängt die Frage nach dem Bestehen von Versicherungsschutz auch davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Versicherung abgeschlossen worden ist. Grundsätzlich gilt, dass die Versicherung im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses schon bestanden haben müsste. Schädigendes Ereignis im vorliegenden Fall dürfte der Erwerb des jeweiligen LKW´s sein, der von den illegalen Preisabsprachen betroffen war.
Kann jetzt noch Deckungsschutz wegen des LKW-Kartells abgeschlossen werden?
Es gilt die Grundregel, dass ein brennendes Haus nicht gegen Feuer versichert werden kann. Wie vorstehend aufgezeigt, muss die Versicherung bereits zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung bestanden haben. Ein „nachträglicher Abschluss“ ist im Hinblick auf die eingetretenen Kartellschäden sinnlos.
Kann einen Prozesskostenfinanzierung genutzt werden?
Ja, grundsätzlich können in allen vorgenannten Modellen auch Prozesskostenfinanzierer eingeschaltet werden. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die dem Geschädigten das Kostenrisiko eines Prozesses „abkaufen“ und dafür im Erfolgsfalle eine erfolgsbezogene Vergütung erhalten. Dies läuft in der Praxis so ab, dass man einen Vertrag mit dem Prozesskostenfinanzierer abschließt, der Prozesskostenfinanzierer alle Kosten vorstreckt, im Falle des Unterliegens auch die Kosten der Gegenseite trägt und im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe erhält.