Gutachten Kartellschaden

Ohne ein konkretes Gutachten zur Schadenshöhe verschenken Betroffene im Kartellschaden-Skandal bares Geld. Wir kooperieren mit erfahrenen Gutachtern, die seit Jahren für uns  komplexe finanzmathematische Gutachten erstellen.

Gutachten im außergerichtlichen Verfahren

Üblicherweise sind die geforderten, gerichtstauglichen Berechnungen sehr umfangreich. Als Anhaltspunkt dazu mögen die Ausführungen der EU-Kommission dienen, die hier alle wichtigen Informationen zur Schadensermittlung nach Kartellverstößen zusammenfasst.

Vielen LKW-Käufern geht es um eine schnelle Berechnung zur Vorlage bei einem Vergleichsgespräch und damit der Kunde eine Idee davon bekommt, wie hoch der eventuelle Schaden wirklich ist. Wichtig und Grundlage für unsere Berechnung ist die Schadensschätzung der kartellbedingten Preisüberhöhung. Die Oxera-Studie geht von einer durchschnittlichen Preiserhöhung in Höhe von 20% aus. Dieser Ansatz ist gängige Praxis.

Unsere Kooperationspartner bieten – ungeachtet der späteren Notwendigkeit von komplexen Gutachten für gerichtliche Auseinandersetzungen – individuelle Gutachten für die außergerichtliche Auseinandersetzung an.
Unsere Kooperationspartner berechnen:

  • Den Schaden durch die kartellbedingte Preiserhöhung
  • Die Verzinsung des entzogenen Geldbetrages
  • Den zusätzlich entstandenen Zinsschaden durch Kontokorrentkredite oder Finanzierungen

Diese Summen werden transparent und gut verständlich aufgezeigt und am Ende als Gesamtschadenssumme angezeigt.

Für die Berechnung wird benötigt:

  • Kauf- oder Leasingverträge
  • Vereinbarungen über den Restwert bzw. über den Ankauf nach der Finanzierung
  • Darlehensverträge, Kontokorrentvereinbarungen ggf. Kontoauszüge während der Vertragslaufzeit
  • Ansprechpartner in der Kanzlei (kein Gutachten ohne Anwalt)

Was kostet ein gerichtsfestes Gutachten zum LKW-Kartellschaden?

Im Netz kursieren Gerüchte, nach denen ein Gutachten mehrere 10.000 Euro kosten kann. Mit diesem Kosten-Rundumschlag sollen Unternehmer von einem gemeinsamen Vorgehen überzeugt werden. Für kleinere Speditionen oder Einzelunternehmungen ist die Erstellung eines solchen Gutachtens nicht wirtschaftlich. Sollten größere Gruppen Interesse an einem preisökonomischen Gutachten haben, können wir dieses durch einen weiteren Kooperationspartner erstellen lassen.

Welche Daten sind für ein Gutachten notwendig?

Zur Erstellung eines Gutachtens benötigen wir lediglich die Kopie des Kaufvertrages. Sollten Sie nicht mehr über die entsprechenden Unterlagen verfügen, so können Sie entsprechende Kopien bei Ihrem Händler anfordern.

Sonstige Geschädigte

Auch wer keinen LKW gekauft hat, kann Schadensersatz gegenüber dem LKW-Kartell geltend machen. Hier wird es allerdings gutachterlich schwierig bzw. aufwändig, da sich Berechnungen auf ökonomisch zu bewertende Daten beziehen müssen.

Was ist ein wettbewerbsökonomisches Gutachten?

Große Speditionen werden die Kosten von aufwändigen wettbewerbsökonomischen Gutachten auf sich nehmen müssen, da davon auszugehen ist, dass aufgrund der hohen Streitwerte ein außergerichtliche Einigung nicht in Frage kommen wird und im gerichtlichen Verfahren auch gerichtsfeste Daten vorliegen müssen. Solche Gutachten muss es für die Gruppe der mittleren Lastwagen ebenso geben wie für die schweren Lastwagen.