Der deutsche LKW Hersteller MAN ist ein Tochterunternehmen des Volkswagenkonzerns. MAN deckte das LKW-Kartell 2011 durch eine Selbstanzeige auf und setzte damit den Startschuss für die Untersuchungen der EU-Kommission gegen MAN und die weiteren Beteiligten DAF, IVECO, DAIMLER, VOLVO/RENAULT und SKANIA.

Für die Rolle des Kronzeugen erhielt MAN einen 100 %-igen Straferlass und musste kein Bußgeld bezahlen, obwohl ein Bescheid über 1,2 Milliarden Euro erging. Trotz der Bußgeldbefreiung kann MAN von LKW-Käufern belangt werden, da die Beteiligung am Kartell schon durch die Selbstanzeige nachgewiesen und zugegeben wurde.

Im kartellrechtlichen Verfahren wurde MAN von den Anwälten der renommierten Wirtschaftskanzlei Hengeler (Frankfurt) vertreten und zwar im einzelnen durch die Rechtsanwälte Dr. Thorsten Mäger, Dr. Daniel Zimmer und Dr. Sarah Milde.

Über die Aufstellung von MAN gegenüber den zahlreichen zu erwartenden ztivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist nichts bekannt, auch nicht über die Höhe von Rückstellungen, mit denen man sich auf die Anspruchsflut vorbereitet. Sie planen, Ansprüche gegen MAN wegen der verbotenen Preisabsprachen geltend zu machen? – Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung im gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.