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Ansprüche nach kartellrechtlichen Verstößen durchzusetzen, scheitert oft am hohen Prozesskostenrisiko. Eine immer wieder angefragte Option, um das Prozesskostenrisiko zu begrenzen, ist der Einsatz eines Prozesskostenfinanzierers. Dabei handelt es sich um Versicherungen oder vergleichbare Einrichtungen, die eine Schadensersatzdurchsetzung vorfinanzieren und für den Fall eines negativen Verfahrensausgangs die Prozesskosten für Anwalt, Gutachten und Verfahren übernehmen. Im Erfolgsfall wird allerdings eine recht hohe Gebühr fällig, meist zwischen 20 und 30 Prozent des insgesamt erstrittenen Wertes.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner geht davon aus, dass sich der zu verhandelnde Schaden auf ca. 15 – 20 % des Kaufpreises pro LKW beläuft. Bei einem Vergleich in Höhe von z.B. 10.000 Euro würde die Prozesskostenfinanzierung ausschließlich im Erfolgsfall berechnet.

Dr. Späth hat Prozesskostenfinanzierer an Bord

Dr. Späth & Partner ist es gelungen, zwei renommierte Prozessfinanzierer zur Zusammenarbeit zu bewegen, die Fälle für Geschädigte gegen das Lkw-Kartell finanzieren. D.h., Geschädigte wie z. B. Speditionen haben hier keinerlei Kostenrisiko, da sämtliche Kosten wie Anwaltskosten, Gerichtskosten sowie Gutachterkosten von dem jeweiligen Prozessfinanzierer übernommen werden.

Für weitere Informationen können sich Interessierte an unser Portal wenden, idealerweise per email an info@dr-spaeth.com

Wie funktioniert Prozesskostenfinanzierng?

Opfer der LKW-Kartells können die Kanzlei Dr. Späth & Partner mandatieren und mit einer entsprechenden Vollmacht ausstatten. Von da an übernimmt die Kanzlei das Verfahren und kümmert sich um die Schadensberechnung und Schadensdurchsetzung. Sollte eine Prozesskostenfinanzierung abgeschlossen worden sein, kümmert sich der Prozesskostenfinanzierer um alle Kosten, ähnlich einer Rechtsschutzversicherung.

Im Fall einer Auszahlung des verhandelten Schadensersatzes wird die komplette Summe an die Rechtsanwaltskanzlei ausbezahlt. Diese überweist dem Mandanten die komplette Summe abzüglich des vereinbarten Erfolgshonorars. Weitere Kostenrechnungen des Anwalts erfolgen nicht.

Ist das Anwaltsteam um Dr. Späth & Partner NICHT erfolgreich, dann entstehen auch keinerlei Kosten, weil sämtliche Anwaltshonorare und sonstige Verfahrensgebühren vom Prozesskostenfinanzierer übernommen werden.